Hörgeräteversorgung – Was bezahlt die Krankenkasse?
Wer ein Hörgerät benötigt und gesetzlich versichert ist wird von der Krankenkasse bezuschusst
Bei einer Erstversorgung oder einer Versorgung nach 6 Jahren bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse die Hörgeräteversorgung mit ca. 700 Euro pro Seite. In den meisten Fällen werden beide Ohren versorgt, da auf beiden Seiten eine Hörminderung vorliegt. Also liegt der Betrag bei ca. 1400 Euro für zwei Geräte. Dieser Betrag kann alle 6 Jahre abgerufen werden. Sechs Jahre soll ein Hörgerät halten, bis ein neues, meist mit fortgeschrittener Technik, angeschafft wird.
Basisgeräte
Es gibt bei jedem Hörakustiker Geräte, die komplett von der Krankenkasse bezahlt werden (also genau 700 Euro pro Stück/Seite kosten). Der Kunde muss nur die gesetzliche Zuzahlung bezahlen (20 Euro für beide Seiten), sonst nichts. Diese Geräte beinhalten die „einfachste“ technische Ausführung. Wie alle anderen Geräte werden sie auf den individuellen Hörverlust angepasst. Die Basisgeräte enthalten im Gegensatz zu höherpreisigen Geräten weniger Frequenzbänder. Das bedeutet, dass sie nicht so fein eingestellt werden können wie teurere Kategorien.
Bei mittelpreisigen– und High-End-Geräten zahlt die Krankenkasse ebenfalls 700 Euro pro Seite. Der Kunde muss hierbei jedoch einen Eigenanteil erbringen. Der Eigenanteil variiert nach Marke bzw. Hersteller und der im Gerät verarbeiteten Technik. Nach oben sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Der „Porsche“ unter den Geräten kann sich gut und gerne bei 2000 Euro pro Seite bewegen.
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