Weiterbildung für Hörakustiker

Als HörakustikerIn hat man verschiedene Möglichkeiten zur weiteren Qualifizierung. Auf drei davon soll in diesem Artikel eingegangen werden.


PädakustikerIn

Ein Pädakustiker ist ein Hörakustiker, der eine Zusatzqualifikation für die Arbeit mit Kindern abgeschlossen hat. Er geht also der selben Tätigkeit nach nur in „kindgerechter“ Weise. Dazu gehört die Beratung der Eltern, als auch Messverfahren und Otoplastikherstellung für Kinder.

Meistertitel

Mit abgeschlossener Ausbildung in der Hörakustik ist es möglich, einen Meistertitel zu erwerben. Man besucht also noch einmal die Berufsschule in Lübeck oder Meisterkurse die in der ganzen Bundesrepublik angeboten werden und schließt die Meisterprüfung erfolgreich ab. Dies eröffnet in Deutschland die Möglichkeit sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen oder eine Filiale zu leiten. Meister (und nur Meister) verfügen außerdem über einen Ausbilderschein und sind somit befähigt auszubilden.

Studium

In Aalen, Oldenburg und Lübeck gibt es die Möglichkeit einen Bachelor of Science in Hörakustik zu erwerben. Die Regelstudienzeit beträgt wie üblich 6 Semester. Voraussetzung für den Studiengang sind laut der LBS

„…die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker (Gesellenbrief) sowie die Fachhochschulreife. Inhaltlich ist das Studium so konzipiert, dass es für den theoretischen Teil der Meisterprüfung anerkannt wird.“

http://www.lbs-hoerakustik.de/index.php/beruf-ausbildung/studium-weiterbildung

TechnikerIn

Mit der abgeschlossenen Ausbildung, in einem Handwerksberuf, ist es möglich sich zum Techniker bzw. Technikerin weiterzubilden. Dies geht zum Beispiel in dem Bereich Medizintechnik.

Weitere Informationen:

Beitragsbild: Photo by Kenny Eliason on Unsplash

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