Lass uns über Geld reden: Was ist der Mindestlohn für Auszubildende?

Was ist eigentlich Mindestlohn?

Unter Mindestlohn, von dem so viel die Rede ist, wird ein Lohn verstanden, der vom Arbeitgeber mindestens zu zahlen ist. Der Mindestlohn wird durch Gesetz geregelt. Es darf mehr gezahlt werden, aber eben nicht weniger als gesetzlich festgelegt ist. In Deutschland wurde der Mindestlohn 2015 eingeführt.

Seit 2020 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn für Auszubildende- die sogenannte Mindestvergütung für Azubis. Auch hier muss der Arbeitgeber dir mindestens eine festgelegte Mindestvergütung zahlen. Er darf dir mehr zahlen, aber eben nicht weniger als festgelegt ist. Wie viel Mindestvergütung gezahlt werden muss erfährst du hier.

Vergütung laut Berufsbildungsgesetz (BBiG)

In §17 ist der Vergütungsanspruch und die Mindestvergütung geregelt. Den gesamten Paragraphen findet ihr hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html

Das wichtigste in Kürze

Die folgenden Beträge sollen nicht unterschritten werden.

Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 begonnen wurde ist eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Lehrjahr nicht zu unterschreiten.

Für den Ausbildungsbegeginn 01.01.21 bis 31.12.21 sind im ersten Lehrjahr mindestens 550 € und in 2022 bereits 585 € vorgesehen.

Das bedeutet, dass 2022 die Mindestvergütung noch einmal ein wenig steigt (eine erfreuliche Sache 2022. Yay).

Mit fortschreitender Berufsausbildung soll die Vergütung mindestens jährlich ansteigen.

Wie läuft es in eurem Betrieb? Bekommt ihr die gesetzliche Mindestvergütung für Azubis?

Das könnte Dich auch interessieren …