Wie funktioniert eine Hörgeräteversorgung?

Ich habe einen Hörverlust. Und jetzt?


Als erstes führt der Weg zum Hals-Nasen-Ohrenarzt. Der HNO stellt einen Hörverlust fest und fertigt eine Verordnung über ein oder zwei Hörgeräte aus.

Wer sich unsicher ist ob er einen Hörverlust hat kann auch zunächst zum HörakustikerIn gehen und dort unverbindlich einen kostenfreien Hörtest machen. Tipp: Am besten vorher einen Termin machen. Liegt ein Hörverlust vor kann man sich auch im Anschluss beim HNO vorstellen und eine Verordnung erhalten.

Mit der Verordnung sucht der Kunde oder Kundin nun einen HörakustikerIn auf. Dieser nimmt ebenfalls eine Hörmessung (Hörtest) vor, der im weiteren Verlauf für die Anpassung genutzt wird. Die Verordnung des HNOs nimmt der HörakustikerIn an sich um sie bei gesetzlich versicherten Kunden bei der Krankenkasse einzureichen.

Beim ersten Termin werden grundsätzlich die notwendigen Hörmessungen vorgenommen und der Kunde bezüglich verschiedener Versorgungsmöglichkeiten beraten. Der Kunde entscheidet dann welche Art Geräte er oder sie ausprobieren möchte. Der Hörakustiker bestellt die Geräte im Anschluss. Die meisten Hörakustik-Betriebe bieten den Kunden ein Probetragen verschiedener Modelle an. Verschieden bedeutet unterschiedliche Marken, Bauformen oder Preiskategorien.

Ohrabformungen mit Tamponade

Entscheidet sich die Kundin / der Kunde zunächst für ein Gerät mit Ohrstück (Otoplastik) wird der Hörakustiker einen Abdruck vom Ohr (Abformung) nehmen.

Beim zweiten Termin bei Akustiker werden die Hörsysteme an den Hörverlust des Kunden angepasst. Der/ Die HörakustikerIn erklärt dem Kunden im Anschluss die Handhabung der Geräte. Der Kunde kann nun die Geräte mit nach Hause nehmen und probetragen. Es ist vorteilhaft die Geräte im Alltag und in verschiedenen Situationen auszuprobieren (bei der Arbeit, beim Stammtisch, beim Chor….).

Beim folgenden Termin berichtet der Kunde von seinen Erfahrungen. Es erfolgt die Feinanpassung oder die Anpassung gänzlich neuer Geräte. Ich empfehle zwei Modelle auszuprobieren, damit man einen Vergleich hat.

Wenn der Kunde zufrieden ist kommt es zum Abschluss. Der Kunde bezahlt die gesetzliche Zuzahlung und den Eigenanteil (bei Basisgeräten die die Krankenkasse vollständig übernimmt fällt dieser Betrag weg). Weiterhin kann der Kunde seine Hörgeräte versichern lassen. Zur Instandhaltung bekommt der Kunde ein Service-Heft, worin die Wartungstermine eingetragen werden. Diese wahrzunehmen ist für die Lebensdauer der Hörgeräte vorteilhaft und für die Nerven des Akustikers. Geräte mit Schallschlauch benötigen beispielsweise ca. alle 2 oder 3 Monate einen Schallschlauchwechsel, damit das Gerät einwandfrei funktioniert.

Fröhliches Hören! 🙂

Beitragsbild: Photo by Dylann Hendricks | 딜란 on Unsplash

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1 Antwort

  1. Marc sagt:

    Das ist super gut erklärt. Danke 🙂